Pausenregelung: Wie viel Pause schreibt das Gesetz vor?
9,5 Stunden auf der Baustelle – wie viel Pause musst du machen? Die Antwort steht im Arbeitszeitgesetz, aber selten im Kopf. Hier ist die Regel, mit Beispielen und dem Fehler, den fast jeder beim Nachrechnen macht.
12. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die Regel nach § 4 ArbZG
Das Arbeitszeitgesetz schreibt Ruhepausen vor, die sich nach der Länge deiner Arbeitszeit richten. Die Pausen müssen im Voraus feststehen – also nicht erst am Ende des Tages „verrechnet“ werden.
Faustregel · § 4 ArbZG
Außerdem gilt: Länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Wer um 6 Uhr anfängt, muss also spätestens um 12 Uhr Pause machen.
Pause aufteilen: Blöcke von 15 Minuten
Die Pause darf aufgeteilt werden – aber nur in Abschnitte von mindestens 15 Minuten. Frühstück 15 Minuten und Mittag 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht. Drei Zigarettenpausen à 10 Minuten nicht.
Beispiele: 8, 9, 9,5 und 10 Stunden
Entscheidend ist die Arbeitszeit ohne Pause, nicht die Zeit von Arbeitsbeginn bis Feierabend. Genau da verrechnen sich viele:
Beispiel 1 · 7:00 bis 16:30
Genau 9 Stunden sind nicht „mehr als 9“ – 30 Minuten reichen.
Beispiel 2 · 7:00 bis 17:00
Mit 45 Minuten Pause bleiben 9:15 h Arbeitszeit – die 45 Minuten sind damit Pflicht.
Merksatz
Mehr als 6 h → 30 Min. Pause.
Mehr als 9 h → 45 Min. Pause.
Übrigens: Mehr als 10 Stunden Arbeitszeit am Tag erlaubt das Gesetz grundsätzlich nicht. Regulär sind 8 Stunden, verlängern auf bis zu 10 Stunden geht nur, wenn du im Schnitt über sechs Monate bei 8 Stunden pro Werktag bleibst (§ 3 ArbZG). Tarifverträge können Abweichungen regeln. Nach Feierabend stehen dir mindestens 11 Stunden Ruhezeit zu (§ 5 ArbZG).
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen sind nach § 2 ArbZG keine Arbeitszeit und werden in der Regel auch nicht bezahlt – es sei denn, dein Arbeits- oder Tarifvertrag sagt etwas anderes. Eine echte Pause heißt: Du musst in der Zeit nicht arbeiten und auch nicht auf Abruf bereitstehen.
Pausen für Jugendliche und Azubis
Für Beschäftigte unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 11 JArbSchG) mit längeren Pausen:
- mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeit: 30 Minuten
- mehr als 6 Stunden Arbeit: 60 Minuten
- Als Pause zählen nur Abschnitte von mindestens 15 Minuten.
- Länger als 4,5 Stunden am Stück ohne Pause ist nicht erlaubt.
Pausen im Stundenzettel
Vergessene Pausen machen deinen Stundenzettel falsch – und spätestens beim Chef oder im Lohnbüro fällt es auf. Trag die Pause deshalb jeden Tag mit ein. Eine Vorlage mit Spalte für die Pause gibt es kostenlos als Stundenzettel-Vorlage (PDF und Excel).
Kein Rechtsrat. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Bei konkreten Fragen helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel Pause bei 8 Stunden Arbeit?+
Mindestens 30 Minuten. Bei mehr als 6 bis einschließlich 9 Stunden Arbeitszeit schreibt § 4 ArbZG eine Ruhepause von 30 Minuten vor.
Wie viel Pause bei 10 Stunden Arbeit?+
Mindestens 45 Minuten. Ab mehr als 9 Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten Pause Pflicht. Die Pause selbst zählt nicht zur Arbeitszeit.
Darf ich die Pause aufteilen?+
Ja, in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Zwei Pausen à 15 Minuten erfüllen also die 30-Minuten-Pflicht, drei Pausen à 10 Minuten nicht.
Darf ich die Pause weglassen und früher gehen?+
Nein. Die Pause muss spätestens nach 6 Stunden Arbeit gemacht werden. Länger als 6 Stunden am Stück dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

StundenFix
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In StundenFix stellst du die automatische Pause auf „Gesetzlich“. Pausen, die du selbst eingetragen hast, zählen mit – abgezogen wird nur, was noch fehlt.
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