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Wandfläche berechnen – mit Abzügen für Fenster und Türen

Raum 4 × 5 m, 2,50 m hoch – wie viel Wand ist das? Klingt nach Kopfrechnen, wird mit Fenster, Tür und Sockel aber schnell unübersichtlich. Hier ist der Rechenweg Schritt für Schritt.

12. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Die Formel

Für einen rechteckigen Raum mit geraden Wänden brauchst du nur drei Dinge: Länge, Breite und Raumhöhe.

Merksatz

Wandfläche = Umfang × Raumhöhe − Öffnungen

Der Umfang ist die Länge aller Wände zusammen. Bei einem Rechteck also 2 × (Länge + Breite). Öffnungen sind Fenster, Türen und alles andere, was nicht bearbeitet wird.

Schritt 1: Umfang und Bruttofläche

Unser Beispielraum ist 4 m breit, 5 m lang und 2,50 m hoch.

Rechenbeispiel · brutto

Umfang · 2 × (4 + 5)18,00 m
× Raumhöhe2,50 m
Wandfläche brutto45,00 m²

Klingt einfach. Jetzt kommen die Abzüge.

Schritt 2: Fenster und Türen abziehen

Jede Öffnung rechnest du als Rechteck: Breite × Höhe. Miss dabei die Rohbau- oder Lichtmaße, die dein Vertrag vorgibt, und schreib dir auf, welche du genommen hast.

Rechenbeispiel · netto

Wandfläche brutto45,00 m²
Tür · 0,90 × 2,00 m− 1,80 m²
Fenster · 1,20 × 1,40 m− 1,68 m²
Wandfläche netto41,52 m²
Rechne alle Maße vorher in Meter um: 245 cm sind 2,45 m. Wer Zentimeter und Meter mischt, bekommt schnell eine Fläche, die um den Faktor 100 danebenliegt.

Sockelleiste berechnen

Für die Sockelleiste brauchst du keinen neuen Wert – nur den Umfang von oben, abzüglich der Türbreiten.

Rechenbeispiel · Sockel

Umfang18,00 m
Türbreite− 0,90 m
Sockelleiste17,10 m

Verschnitt für Ecken und Stöße planst du beim Material separat ein.

Merksatz

Wand = Umfang × Höhe − Öffnungen.
Sockel = Umfang − Türbreiten.

Was wird abgezogen? Die VOB je Gewerk

Fürs Material ziehst du natürlich ab, was du nicht bearbeitest. Für die Abrechnung gilt bei VOB-Verträgen aber die Norm deines Gewerks aus der VOB/C, zum Beispiel:

  • DIN 18363 – Maler- und Lackierarbeiten
  • DIN 18352 – Fliesen- und Plattenarbeiten
  • DIN 18340 – Trockenbauarbeiten
  • DIN 18365 – Bodenbelagarbeiten

Dort steht, bis zu welcher Größe Öffnungen und Aussparungen übermessen werden – also trotzdem in der Fläche bleiben – und ob Laibungen extra abgerechnet werden. Die Grenzen sind je nach Gewerk unterschiedlich und haben sich mit neuen Ausgaben der Normen auch schon geändert.

Kein Rechtsrat: Maßgeblich ist die Ausgabe der Norm, die in deinem Vertrag vereinbart ist. Ohne VOB-Vertrag gilt, was ihr vereinbart habt – im Zweifel vorher schriftlich festhalten.

Schräge Wände, Giebel und mehrere Räume

Nicht jede Wand ist ein Rechteck. Giebelwände, Dachschrägen und Erker zerlegst du in Rechtecke, Dreiecke und Trapeze. Die Formeln dafür findest du im Artikel Fläche berechnen: Formeln für jede Form.

Und das war ein Raum. Für eine ganze Wohnung wiederholst du das Ganze für jedes Zimmer – wie du dabei den Überblick behältst, steht in der Anleitung Aufmaß erstellen.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Wandfläche eines Raums?+

Umfang des Raums mal Raumhöhe ergibt die Wandfläche brutto. Davon ziehst du Fenster und Türen ab (Breite × Höhe der Öffnung). Beispiel: 2 × (4 + 5) m = 18 m Umfang, × 2,50 m = 45 m², minus Tür und Fenster = 41,52 m².

Muss ich jedes Fenster von der Wandfläche abziehen?+

Nicht unbedingt. Bei VOB-Verträgen legt die jeweilige DIN-Norm des Gewerks fest, bis zu welcher Größe Öffnungen übermessen, also nicht abgezogen werden. Die Grenzen unterscheiden sich je nach Gewerk – schau in die aktuelle Norm oder in deinen Vertrag.

Wie berechne ich die Länge der Sockelleiste?+

Umfang des Raums minus die Breite aller Türen. Bei 18 m Umfang und einer 0,90 m breiten Tür brauchst du 17,10 m Sockelleiste, zuzüglich Verschnitt.

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